Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - I-23 U 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2169
OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - I-23 U 234/02 (https://dejure.org/2003,2169)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2003 - I-23 U 234/02 (https://dejure.org/2003,2169)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - I-23 U 234/02 (https://dejure.org/2003,2169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von Gewährleistungsbürgschaftsurkunden an Gerichtsvollzieher zwecks Verwahrung ; Vorliegen vorformulierter Vertragsbedingungen; Abgrenzung zur Individualabrede; Unangemessene Benachteiligung; Zurückbehalt von 5 Prozent der Auftragssumme als ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 513 I; ; ZPO § 529; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 935; ; ZPO § 936; ; ZPO § 925 II; ; EGBGB § 5; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; AGBGB § 1; ; AGBGB § 1 Abs. 2; ; AGBGB § 9; ; AGBGB § 9 Abs. 1; ; VOB/B § 17 Nr. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliges Vergügungsverfahren: Anspruch auf Herausgabe von Bürgschaftsurkunden wegen Unwirksamkeit der besonderen Vereinbarungen über die Sicherungsabrede in einem Bauvertrag - Herausgabe an den Gerichtsvollzieher zwecks Verwahrung bis zur Hauptsacheentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Bürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bei unwirksamer Sicherungsabrede

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. unwirksam vereinbart: Keine Umdeutung in "normale" Bürgschaft! (IBR 2003, 415)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3716
  • NZBau 2003, 674
  • BauR 2003, 1585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.

    Zu einer vergleichbaren Ersetzungsalternative ("Der Gewährleistungseinbehalt ist durch eine Bürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers ablösbar.") hat der BGH im Urt. v. 2.3.2000 (NJW 2000, 1863 f) ausgeführt, die Vertragsklausel sei intransparent, ermögliche die im Baugewerbe nicht unübliche Forderung nach einer Bürgschaft auf 1. Anfordern und stelle daher keinen angemessenen Ausgleich dar.

    Die Anwendung des § 17 Nr. 6 VOB/B, der die Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto bei einem vereinbartem Geldinstitut vorsieht, ist im vorliegenden Fall ebenso wie in den vom BGH durch Urt. vom 5.6.1997 (NJW 1997, 2598 f) und durch Urt. v. 2.3.2000 (NJW 2000, 1863 f) entschiedenen Fällen ausgeschlossen.

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.

    Die Anwendung des § 17 Nr. 6 VOB/B, der die Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto bei einem vereinbartem Geldinstitut vorsieht, ist im vorliegenden Fall ebenso wie in den vom BGH durch Urt. vom 5.6.1997 (NJW 1997, 2598 f) und durch Urt. v. 2.3.2000 (NJW 2000, 1863 f) entschiedenen Fällen ausgeschlossen.

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Die zur Vertragserfüllungsbürgschaft vom BGH in den Urteilen v. 4.7.2002 (NJW 2002, 3098 f) und vom 23.1.2003 (NJW 2003, 1805 f) herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung der Gestalt, dass der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn, wie es hier nach den vorstehenden Ausführungen der Fall ist, die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Die zur Vertragserfüllungsbürgschaft vom BGH in den Urteilen v. 4.7.2002 (NJW 2002, 3098 f) und vom 23.1.2003 (NJW 2003, 1805 f) herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung der Gestalt, dass der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn, wie es hier nach den vorstehenden Ausführungen der Fall ist, die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.
  • OLG Celle, 01.03.2001 - 13 Verg 1/01

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Etwas anderes gilt nur, wenn dem Unternehmer eine Austauschsicherheit eröffnet wird, die ihn vom Insolvenzrisiko des Bestellers entlastet und eine angemessene Verzinsung gewährleistet (Thode, Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sicherungsabrede in Bauverträgen, in: ZfBR 2002, 4, 6 f).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    bb) Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich eine Mehrzahl von Oberlandesgerichten angeschlossen (z. B. OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1585, 1586 = NZBau 2003, 674; OLG Hamm, BauR 2003, 1720, 1723; OLG München, BauR 2004, 1466, 1467 f.; OLG Celle, NZBau 2004, 214).
  • OLG Rostock, 18.10.2004 - 3 U 40/04

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Zur Frage, wann die

    Neben der Ablösung durch eine einfache Bürgschaft kommt eine Verringerung des Einbehaltes, eine Verkürzung der Einbehaltsfrist oder die Wahl einer anderen Sicherungsform in Betracht (BGH, Urteil vom 08.03.2001, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22.11.2001, NJW 2002, 894 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003, NJW 2003, 3716 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 220/02

    Pauschalvertrag: Sind zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten?

    Das hat der Senat bereits für eine entsprechende Klausel mit Urteil vom 17.6.2003 (23 U 234/02) entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03

    Keine isolierte Anwendung des § 16 Nr. 3 VOB/B - Auschlusswirkung der

    Auch dies greift in die Regelungen des § 17 VOB/B nachhaltig zu Lasten des Auftragnehmers ein, da diese eine derart beschränkte Ablösungsbefugnis der Sicherheitsleistung nicht vorsieht und eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausreichen lässt, § 17 Nr. 4 VOB/B. Wie bereits dargelegt, ist dabei ohne Bedeutung, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung über einen Sicherheitseinbehalt von 5 %, ablösbar durch eine Bürgschaft auf erste Anforderung, selbst unwirksam ist (vgl. dazu BGH in NJW 2002, 894; Senat Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02 - = NJW 2003, 3716 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11600
OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03 (https://dejure.org/2003,11600)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2003 - 24 U 40/03 (https://dejure.org/2003,11600)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 24 U 40/03 (https://dejure.org/2003,11600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zur Begründung internationaler Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Bindung des Dritten beim Vertrag zu Gunsten Dritter; Klageerhebung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Auslandsbezugs; Abgrenzung zwischen ...

  • unalex.eu

    Art. 23 Brüssel I-VO
    Gerichtsstandsvereinbarungen - Wirkungen einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung - Aufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 390 Satz 2; ; ZPO § 38; ; ZPO § 40; ; ZPO § 145; ; ZPO § 145 Abs. 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 281 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    EuGVVO Art. 23; LugÜ/EuGVÜ Art. 17
    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 22.02.1999 - 8 U 255/97

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtstbarkeit; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Die von dem Landgericht angeführten Entscheidungen des EuGH (RIW 1980, 285) und des OLG Hamm (RIW 2000, 382) seien auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Voraussetzung der Artikel 17 LugÜ/EuGVÜ bzw. Artikel 23 EuGVVO, die nach allgemeiner Auffassung die §§ 38, 40 ZPO verdrängen (z. B. OLG Hamm RIW 2000, 382, 383; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage, Artikel 23 Rdn. 16; Zöller-Geimer Artikel 23 EuGVVO Rdn. 32 f.), ist zum einen, dass zumindest eine Vertragspartei ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates hat und die Zuständigkeit des Gerichtes eines Mitgliedschaftsstaates vereinbart wird (EuGH NJW 2001, 501).

    Dies ist deshalb auch maßgebender Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung (OLG Hamm RIW 2000, 382; Auer in: Bülow/Böckstiegel/Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Artikel 17 EuGVÜ Rdn. 30 f.; Hausmann in: Wieczorek, ZPO, 3. Auflage, Anhang I, § 40 Artikel 17 EuGVÜ Rdn. 11 ders. in: Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 5. Auflage, Rdn. 2122; Kropholler a. a. O. Rdn. 11; Münchener Kommentar-Gottwald a. a. O.; Schlosser a. a. O. Rdn. 9; Thomas/Putzo-Hüßtege Artikel 25 EuGVVO Rdn. 19; wohl allgemein auf den Zeitpunkt der Gerichtsstandsvereinbarung abstellend Stein/Jonas-Bork ZPO, 21. Auflage, § 38 Rdn. 25).

    Ein etwaiges Vertrauen in die Unwirksamkeit der Vereinbarung wäre nicht schutzwürdig (OLG Hamm RIW 2000, 382, 384).

    Die Gerichtsstandvereinbarung hat - dies führt das Landgericht richtig aus - die Vermutung der Ausschließlichkeit für sich (vgl. OLG Hamm RIW 2000, 382; Münchener Kommentar-Gottwald Artikel 17 Rdn. 69; Thomas/Putzo-Hüßtege Artikel 23 EuGVVO Rdn. 21; Zöller-Geimer Artikel 23 EuGVVO Rdn. 42).

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 256/80

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte - Zuständigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Dieser hat in Fällen, in denen für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem ausländischen Partner dessen Heimatgerichte als allein zuständig vereinbart worden waren, der Gerichtsstandsvereinbarung im Wege der Auslegung ein prozessuales Aufrechnungsverbot in dem Sinne entnommen, dass die Aufrechnung mit einer von der Zuständigkeitsabrede betroffenen Gegenforderung vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht vertraglich verboten sei (BGHZ 60, 85, 87 ff. = NJW 1973, 421, 422; NJW 1973, 422; NJW 1979, 2477, 2778; NJW 1981, 2644, 2645; ebenso OLG Hamm RIW 1999, 787).

    Dieser hat allgemein ausgesprochen, dass es nicht sachgerecht erscheine, entsprechend einer insoweit eindeutigen Gerichtsstandsklausel Widerklagen vor dem Gericht der beklagten Partei auszuschließen, die dieselben Gegenansprüche geltend machende Aufrechnung aber zuzulassen (NJW 1979, 2477, 2478; NJW 1981, 2644, 2645).

    Eine wirksame, beide Parteien bindende Gerichtsstandsvereinbarung hat zur Folge, dass auch der Gerichtsstand der Widerklage, soweit er überhaupt einschlägig wäre, derogiert ist (für § 33 ZPO z.B. BGH NJW 1981, 2644; OLG Hamm RIW 1999, 787, 788; Zöller-Vollkommer, § 33 Rnr. 30; für Artikel 6 Nr. 3 LugÜ/EuGVÜ/EuGVVO Kropholler Art. 23 Rdn. 98; Münchener Kommentar-Gottwald Artikel 17 EuGVÜ Rdnr. 74; Schlosser Artikel 23 Rdn. 40; Thomas/Putzo-Hüßtege Artikel 23 Rdn. 21).

  • BGH, 20.06.1979 - VIII ZR 228/76

    Geltendmachung einer Restkaufpreisforderung - Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Nach den von ihm zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 60, 85, 87 = NJW 1973, 421; BGH NJW 1979, 2477; 2478) könne eine Gerichtsstandsvereinbarung nur dann als prozessuales Aufrechnungsverbot ausgelegt werden, wenn für die zur Aufrechnung gestellte Forderung die Deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei.

    Dieser hat in Fällen, in denen für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem ausländischen Partner dessen Heimatgerichte als allein zuständig vereinbart worden waren, der Gerichtsstandsvereinbarung im Wege der Auslegung ein prozessuales Aufrechnungsverbot in dem Sinne entnommen, dass die Aufrechnung mit einer von der Zuständigkeitsabrede betroffenen Gegenforderung vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht vertraglich verboten sei (BGHZ 60, 85, 87 ff. = NJW 1973, 421, 422; NJW 1973, 422; NJW 1979, 2477, 2778; NJW 1981, 2644, 2645; ebenso OLG Hamm RIW 1999, 787).

    Dieser hat allgemein ausgesprochen, dass es nicht sachgerecht erscheine, entsprechend einer insoweit eindeutigen Gerichtsstandsklausel Widerklagen vor dem Gericht der beklagten Partei auszuschließen, die dieselben Gegenansprüche geltend machende Aufrechnung aber zuzulassen (NJW 1979, 2477, 2478; NJW 1981, 2644, 2645).

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 186/70

    Aufrechnung und internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Nach den von ihm zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 60, 85, 87 = NJW 1973, 421; BGH NJW 1979, 2477; 2478) könne eine Gerichtsstandsvereinbarung nur dann als prozessuales Aufrechnungsverbot ausgelegt werden, wenn für die zur Aufrechnung gestellte Forderung die Deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben sei.

    Dieser hat in Fällen, in denen für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem ausländischen Partner dessen Heimatgerichte als allein zuständig vereinbart worden waren, der Gerichtsstandsvereinbarung im Wege der Auslegung ein prozessuales Aufrechnungsverbot in dem Sinne entnommen, dass die Aufrechnung mit einer von der Zuständigkeitsabrede betroffenen Gegenforderung vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht vertraglich verboten sei (BGHZ 60, 85, 87 ff. = NJW 1973, 421, 422; NJW 1973, 422; NJW 1979, 2477, 2778; NJW 1981, 2644, 2645; ebenso OLG Hamm RIW 1999, 787).

    Diese Rechtsprechung ist im Schrifttum teilweise auf Zustimmung, teilweise auf Kritik und Zurückhaltung gestoßen (dem BGH grundsätzlich folgend: Stein/Jonas-Bork, § 38 Rdn. 19 a) und 29 a); Stein/Jonas-Leipold, § 145 Rdn. 41; Musielak-Stadler, ZPO, 3. Aufl., § 145 Rdn. 34; Auer a. a. O. Rdn. 158; ablehnend oder kritisch: Busse MDR 2001, 729, 732; Geimer NJW 1973, 951, 952; Zöller-Geimer IZPR Rdn. 89 und Artikel 23 EuGVVO Rdn. 48; Münchener Kommentar-Gottwald Artikel 17 EuGVÜ Rdn. 73; Hausmann in: Wieczorek Artikel 17 EuGVÜ Rdn. 88; ders. in: Reitmann/Martiny Rdn. 2197; wohl auch Kropholler Rdn. 100).

  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 19 U 59/98

    Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen für gelieferte medizinischen Geräte;

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Dieser hat in Fällen, in denen für Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem ausländischen Partner dessen Heimatgerichte als allein zuständig vereinbart worden waren, der Gerichtsstandsvereinbarung im Wege der Auslegung ein prozessuales Aufrechnungsverbot in dem Sinne entnommen, dass die Aufrechnung mit einer von der Zuständigkeitsabrede betroffenen Gegenforderung vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht vertraglich verboten sei (BGHZ 60, 85, 87 ff. = NJW 1973, 421, 422; NJW 1973, 422; NJW 1979, 2477, 2778; NJW 1981, 2644, 2645; ebenso OLG Hamm RIW 1999, 787).

    Eine wirksame, beide Parteien bindende Gerichtsstandsvereinbarung hat zur Folge, dass auch der Gerichtsstand der Widerklage, soweit er überhaupt einschlägig wäre, derogiert ist (für § 33 ZPO z.B. BGH NJW 1981, 2644; OLG Hamm RIW 1999, 787, 788; Zöller-Vollkommer, § 33 Rnr. 30; für Artikel 6 Nr. 3 LugÜ/EuGVÜ/EuGVVO Kropholler Art. 23 Rdn. 98; Münchener Kommentar-Gottwald Artikel 17 EuGVÜ Rdnr. 74; Schlosser Artikel 23 Rdn. 40; Thomas/Putzo-Hüßtege Artikel 23 Rdn. 21).

  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Soweit der BGH in der Vergangenheit bei Fällen mit Auslandsberührung von dieser allgemeinen Regel insofern abgewichen sei, als er bei Aufrechnungserklärungen mit bestrittenen, inkonnexen Forderungen die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte verlangt habe, habe er diese Rechtsprechung mittlerweile aufgegeben und sich der Rechtsprechung des EuGH (NJW 1996, 42, 43) angeschlossen, wonach "die Verteidigungsmittel, die geltend gemacht werden können, und die Voraussetzungen, unter denen dies geschehen kann, (...) sich nach nationalem Recht (bestimmen)".
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Keiner Entscheidung bedarf, ob für die Aufrechnung allgemein und insbesondere dann, wenn der Rechtsstreit den Regelungen des EuGVÜ oder der EuGVVO unterliegt, eine internationale Aufrechnungszuständigkeit des mit der Hauptforderung befassten Gerichts zu verlangen ist (dazu BGHZ 149, 120 = NJW 2002, 2182 m. Anm. Vollkommer MDR 2002, 412, Heß/Müller JZ 2002, 607 und Dörner JR 2002, 503).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Das Aufrechnungsverbot hat zur Folge, dass die Prozessaufrechnung nicht zu berücksichtigen und die Beklagte entsprechend dem Klageantrag zu verurteilen ist (BGH NJW 1993, 2753, 2755 m.w.N.).
  • EuGH, 09.11.2000 - C-387/98

    Coreck

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    Voraussetzung der Artikel 17 LugÜ/EuGVÜ bzw. Artikel 23 EuGVVO, die nach allgemeiner Auffassung die §§ 38, 40 ZPO verdrängen (z. B. OLG Hamm RIW 2000, 382, 383; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage, Artikel 23 Rdn. 16; Zöller-Geimer Artikel 23 EuGVVO Rdn. 32 f.), ist zum einen, dass zumindest eine Vertragspartei ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates hat und die Zuständigkeit des Gerichtes eines Mitgliedschaftsstaates vereinbart wird (EuGH NJW 2001, 501).
  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03
    In Rechtsprechung und Schrifttum sei einhellig anerkannt, dass die Frage der Zuständigkeit für die Aufrechnung keine Rolle spiele (vgl. BGHZ 57, 242).
  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

  • EuGH, 24.06.1986 - 22/85

    Anterist / Credit lyonnais

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 10 WF 27/99

    Anwaltsgebühren und Streitwert bei Prozesstrennung

  • OLG München, 01.03.1996 - 11 W 811/96

    Vorliegen einer stillschweigenden Verfahrenstrennung im Falle einer Verweisung

  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.2003 - 2 U 210/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23600
OLG Frankfurt, 17.10.2003 - 2 U 210/00 (https://dejure.org/2003,23600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 U 210/00 (https://dejure.org/2003,23600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 U 210/00 (https://dejure.org/2003,23600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnersatz passte nicht - "Nachbesserung" in der Regel nur gegen zusätzliches Honorar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 611 § 631 § 633
    Rechtsnatur eines zahnärztlichen Behandlungsvertrages

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Naumburg, 13.12.2007 - 1 U 10/07

    Vertrag auf zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag - vorzeitiger Abbruch

    Nach der Eingliederung von Zahnersatz erforderlich werdende Nachbesserungen wären nicht kostenlos im Rahmen von Gewährleistungspflichten, sondern ebenfalls nur abrechenbar zu erbringen gewesen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 17. Oktober 2003, 2 U 210/00 - OLGR Frankfurt 2004, 65; ebenso im Übrigen auch der gerichtliche Sachverständige im Ergänzungsgutachten vom 6. Juli 2006, GA Bd. I Bl. 173).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    Dieser vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Dezember 1974 - VII ZR 182/73 - BGHZ 63, 306 ff) für zahnprothetische Behandlungen vertretenen Auffassung, welche allgemein geteilt wird (vgl. die Rechtsprechungsübersicht hierzu bei Geiß/Greiner , Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, Rn 4 und Martis/Winkhart , Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2010, Rn A 404), schließt sich der erkennende Senat an (ebenso: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Oktober 2003 - 2 U 210/00 - zitiert nach Juris Rn 6; Urteil vom 17. Februar 2005 - 26 U 56/04 - zitiert nach Juris Rn 26; Urteil vom 6. Januar 2009 - 8 U 31/07 - zitiert nach Juris Rn 24; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. April 2005 - 1 U 34/04 - zitiert nach Juris Rn 36; OLG Naumburg, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 1 U 10/07 - NJW-RR 2008, 1056; OLG Oldenburg, Urteil vom 27. Februar 2008 - 5 U 22/07 - zitiert nach Juris Rn 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2009 - 5 U 319/09 - VersR 2009, 1542; a.A. OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 5 U 467/07 - NJW-RR 2008, 269).
  • OLG Koblenz, 10.10.2012 - 5 U 1505/11

    Rechtliche Einordnung eines Zahnarztvertrages; Rechte des Patienten bei

    Genauso wenig haftet der Dienstleistende nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281 BGB auf den Ausgleich der Kosten einer Ersatzvornahme, weil ihn dazu - gleich einem Werkunternehmer - eine Nacherfüllungsverpflichtung treffen müsste, was indessen regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. Senat MDR 2011, 1278; OLGR Frankfurt 2004, 65; OLGR München 1998, 247; Treumer VersR 2009, 333).
  • OLG Koblenz, 21.11.2012 - 5 U 623/12

    Grundsätzlich kein Nachbesserungsanspruch gegenüber einem Zahnarzt

    Genauso wenig haftet der Dienstleistende nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281 BGB auf den Ausgleich der Kosten einer Ersatzvornahme, weil ihn dazu - gleich einem Werkunternehmer - eine Nacherfüllungsverpflichtung treffen müsste, was indessen regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. Senat in MDR 2011, 1278; OLGR Frankfurt 2004, 65; OLGR München 1998, 247; Treumer VersR 2009, 333).
  • OLG Koblenz, 08.10.2014 - 5 U 624/14

    Zahnarzt schuldet nicht die Kosten einer prothetischen Nach- bzw. Neuversorgung

    Genauso wenig haftet der Dienstleistende nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281 BGB auf den Ausgleich der Kosten einer Ersatzvornahme, weil ihn dazu - gleich einem Werkunternehmer - eine Nacherfüllungsverpflichtung treffen müsste, was indessen regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. Senat MDR 2011, 1278; OLGR Frankfurt 2004, 65; OLGR München, 1998, 247; Treumer VersR 2009, 333).
  • OLG Koblenz, 30.01.2013 - 5 U 406/12

    Ansprüche des Patiententen eines Zahnarztes wegen fehlerhafter Behandlung; Höhe

    Genauso wenig haftet der Dienstleistende nach den allgemeinen Regeln der §§ 280, 281 BGB auf den Ausgleich der Kosten einer Ersatzvornahme, weil ihn dazu - gleich einem Werkunternehmer - eine Nacherfüllungsverpflichtung treffen müsste, was indessen regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. Senat MDR 2011, 1278; OLGR Frankfurt 2004, 65; OLGR München 1998, 247; Treumer VersR 2009, 333).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.09.2003 - 11 U 46/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9510
OLG Celle, 09.09.2003 - 11 U 46/03 (https://dejure.org/2003,9510)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.09.2003 - 11 U 46/03 (https://dejure.org/2003,9510)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. September 2003 - 11 U 46/03 (https://dejure.org/2003,9510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Ausschluss von Ansprüchen eines investierenden Handelsvertreters gegen seinen eigenen Prinzipal

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen Beteiligung an Dreiländerfonds; Positive Forderungsverletzung eines Anlageberatungsvertrages; Erhalt einer Provision; Erkennbarkeit der Gefahren der Anlageform; Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses oder Schulungsvertrags; Verletzung von Pflichten ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beteiligung an Dreiländerfonds; Positive Forderungsverletzung eines Anlageberatungsvertrages; Erhalt einer Provision; Erkennbarkeit der Gefahren der Anlageform; Vorliegen eines Ausbildungsverhältnisses oder Schulungsvertrags; Verletzung von Pflichten ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; BGB § 276
    Haftung eines Prinzipals für seinen Handelsvertreter bei Geldanlagen, die sich im Nachhinein als nachteilig erweisen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 29.07.2009 - 2a O 75/05

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer Prospekthaftung bezüglich des Vertriebs

    Auf haftungsbegründendes Anlegervertrauen kann sich der Anleger nur dann berufen, wenn er dem kontaktierten Kollegen dies verbal oder durch sonstige eindeutige Signale verdeutlicht hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 04.10.2001 -11 U 297/00-, JURIS Nr.KORE431822001; Urteil vom 09.09.2003 -11 U 46/03-, JURIS Nr. KORE553632004).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14775
OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03 (https://dejure.org/2003,14775)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 U 30/03 (https://dejure.org/2003,14775)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 U 30/03 (https://dejure.org/2003,14775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines durch eine Seebeförderung eingetretenen Feuchtigkeitsschaden an einer Ware; Verjährung von Schadensersatzansprüchen; Befreiung von der Haftung aus einem Beförderungsvertrags für einen Verfrachter; Hemmung oder Unterbrechung ...

  • Judicialis

    HGB § 612 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de

    HGB § 612 Abs. 1; BGB § 212
    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung vor einem ausländischen Gericht; Verweisung des Rechtsstreits durch ein Gericht eines anderen Mitgliedsstaats der EG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 69/89

    Feststellungsklage eines Gläubigers im seerechtlichen Verteilungsverfahren;

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Die Haager Regeln vom 25.8.1924 (RGBl. 1939 11, 1049) und die Visby-Rules vom 23.2.1968 (s. dazu Herber, Das neue Haftungsrecht der Schiffahrt, 1989, § 612 HGB Vorbem. 1), enthalten keine Regeln oder Vorgaben für die Hemmung oder Unterbrechung seefrachtrechtlicher Ausschlussfristen, so dass darüber nach dem jeweiligen nationalen Recht zu entscheiden ist (BGHZ 112, 95, 102; BGH, VersR 1970, 363, 364; OLG Rostock a.a.O.).

    Die Ausschlussfrist des § 612 Abs. 1 Satz 1 HGB a.F. trägt den besonderen Beweisschwierigkeiten des Verfrachters Rechnung, der bei Eintritt eines Schadens während der Beförderung gem. § 606 Satz 2 HGB den Entlastungsbeweis führen muss (BGHZ 112, 95, 102).

    Die analoge Anwendung des § 208 BGB hat er jedoch abgelehnt (BGHZ 112, 95).

  • BGH, 08.02.1965 - II ZR 171/62

    Versäumung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Der BGH hat zwar in seiner neueren Rechtsprechung die entsprechende Anwendung einzelner Verjährungsvorschriften wie der §§ 203, 206, 207 BGB a.F. auf Ausschlussfristen für zulässig erachtet, jeweils unter Beachtung des Zwecks der Ausschlussfrist und der Einzelfallumstände (BGHZ 43, 235, 237; 43, 270, 272 ff.; 73, 90, 102 f.; 79, 1, 2 ff.).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 94/79

    Ausschlußfrist für Entschädigungsansprüche wegen Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Der BGH hat zwar in seiner neueren Rechtsprechung die entsprechende Anwendung einzelner Verjährungsvorschriften wie der §§ 203, 206, 207 BGB a.F. auf Ausschlussfristen für zulässig erachtet, jeweils unter Beachtung des Zwecks der Ausschlussfrist und der Einzelfallumstände (BGHZ 43, 235, 237; 43, 270, 272 ff.; 73, 90, 102 f.; 79, 1, 2 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1977 - 16 U 48/77

    Verjährungsunterbrechung bei ört. unzuständ. belg. Gericht

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Klage vor einem unzuständigen ausländischen Gericht generell oder jedenfalls im Geltungsbereich des EuGVÜ (dafür OLG Düsseldorf, NJW 1978, 1752) Unterbrechungswirkung für eine Verjährungsfrist haben kann.
  • BGH, 26.01.1970 - II ZR 70/68

    Grundlagen und Voraussetzungen der Ausschlussfrist der § 612 Handelsgesetzbuch

    Auszug aus OLG Bremen, 09.10.2003 - 2 U 30/03
    Die Haager Regeln vom 25.8.1924 (RGBl. 1939 11, 1049) und die Visby-Rules vom 23.2.1968 (s. dazu Herber, Das neue Haftungsrecht der Schiffahrt, 1989, § 612 HGB Vorbem. 1), enthalten keine Regeln oder Vorgaben für die Hemmung oder Unterbrechung seefrachtrechtlicher Ausschlussfristen, so dass darüber nach dem jeweiligen nationalen Recht zu entscheiden ist (BGHZ 112, 95, 102; BGH, VersR 1970, 363, 364; OLG Rostock a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10969
OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03 (https://dejure.org/2003,10969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.07.2003 - 9 WF 532/03 (https://dejure.org/2003,10969)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 9 WF 532/03 (https://dejure.org/2003,10969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verfahrenspflegers auf Ersatz seiner Vergütung und Auslagen; Funktion eines Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 50 Abs... . 3; ; FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BVormVG § 1; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1630 I; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 I; ; BGB § 1835; ; BGB § 1835 a; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1915

  • rechtsportal.de

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der Verfahrenspfleger zusätzlich zum Rechtsanwalt bestellt wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02

    Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat auch keine sonstigen pflegerischen Aufgaben für das Kind wahrzunehmen wie zum Beispiel Begleitung zu Umgangskontakten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 322).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2002 - 5 WF 287/01

    Aufgaben des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat auch keine sonstigen pflegerischen Aufgaben für das Kind wahrzunehmen wie zum Beispiel Begleitung zu Umgangskontakten (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 167; OLG Stuttgart FamRZ 2003, 322).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Das bedeutet indes nicht, dass die Aufgabe des Verfahrenspflegers derjenigen eines Rechtsanwalts gleichkommt (so aber OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294) und er, wie es dessen Aufgabenbild entspricht, sich darauf beschränken darf und damit im Sinne des Erforderlichkeitsprinzips darauf beschränken muss, soll die Tätigkeit erstattungsfähig sein, allein mit dem Kind zu sprechen, um dann dessen Willen zu formulieren.
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 82/00

    Anfechtung der Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2001 - 9 WF 118/01

    Aufgaben und Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Dabei ist der Aufwand und diejenige Tätigkeit zu vergüten, die zur Erfüllung der dem Verfahrenspfleger übertragenen Aufgabe erforderlich waren (KG Berlin KGR 2001, 383, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 626).
  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen (OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300).
  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Er hat sich nicht darüber hinaus an der Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung zu beteiligen (OLG Brandenburg aaO., OLG Schleswig OLGR 2000, 177; KG FamRZ 2000, 1300).
  • OLG Schleswig, 13.09.2000 - 15 WF 140/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Tätigkeit außerhalb des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Das gebietet letztlich der Vertrauensschutz (vgl. OLG Schleswig OLGR 2000, 428).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00

    Verfahrenspfleger - Umfang der Tätigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Koblenz, 09.09.2002 - 11 WF 590/02

    Sorgerecht - Verfahrenspfleger: Aufgabenbereich, Umfang der vergütungsfähigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03
    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2000 - 2 WF 126/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12046
OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2003,12046)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.11.2003 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2003,12046)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. November 2003 - 3 U 111/03 (https://dejure.org/2003,12046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung durch Einreichen eines Prozesskostenhilfeantrags; Unterbrechung der Verjährung durch unverzügliche Klageerhebung nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Unterschied zwischen einer Schenkung und der unentgeltlicher Verfügung nach § ...

  • Judicialis

    InsO § 93; ; InsO § 134

  • rechtsportal.de

    InsO § 93; InsO § 134
    Anfechtbarkeit der Erfüllung der Beitragsforderung eines Sozialversicherungsträgers einer GmbH & Co. während des vorläufigen Insolvenzverfahrens im späteren Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplementärin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Ausschlaggebend ist das wirtschaftliche Ergebnis der Leistung; sie ist unentgeltlich, wenn der Schuldner einen Vermögenswert aufgibt, ohne dass ihm ein entsprechender Vermögenswert zufließt (vgl. BGH WM 1978, 671; WM 1991, 331; BGHZ 141, 96 = ZIP 1999, 628 = NJW 1999, 1549), wobei die Erfüllung einer Forderung entgeltlich ist, weil die Leistung den Schuldner von seiner Schuld befreit.

    Im Grundsatz muss der Empfänger eine Leistung, für die er nichts aufzuwenden hatte, zur Masse zurückzugewähren (BGHZ 41, 298 [302]; BGH NJW 1992, 2421 = ZIP 1992, 1089 [1092]; BGHZ 141, 96 = NJW 1999, 1549 = ZIP 1999, 628).

    Dass bei Beteiligung eines Dritten die Befreiung von der eigenen Verbindlichkeit des Schuldners der Unentgeltlichkeit seiner Leistung nicht entgegensteht, ist anerkannt (vgl. BHZ 101, 96 = ZIP 1999, 628 = NJW 1999, 1549).

  • BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90

    Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Im Interesse der Gläubiger ist eine weite Auslegung geboten (BGH WM 1975, 1182; WM 1991, 331).

    Ausschlaggebend ist das wirtschaftliche Ergebnis der Leistung; sie ist unentgeltlich, wenn der Schuldner einen Vermögenswert aufgibt, ohne dass ihm ein entsprechender Vermögenswert zufließt (vgl. BGH WM 1978, 671; WM 1991, 331; BGHZ 141, 96 = ZIP 1999, 628 = NJW 1999, 1549), wobei die Erfüllung einer Forderung entgeltlich ist, weil die Leistung den Schuldner von seiner Schuld befreit.

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Auch die Tilgung von Beitragsrückständen, die Arbeitnehmeranteile einschließt, benachteiligt die Gläubiger (BGHZ 149, 100; BGH ZIP 2003, 1666 = WM 2003, 1776 = NZI 2003, 542 ).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Auch die Tilgung von Beitragsrückständen, die Arbeitnehmeranteile einschließt, benachteiligt die Gläubiger (BGHZ 149, 100; BGH ZIP 2003, 1666 = WM 2003, 1776 = NZI 2003, 542 ).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZR 265/01

    Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters für Steuerschulden in

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Im Interesse der gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger verhindert deshalb § 93 InsO, dass einzelne Gesellschaftsgläubiger sich durch Inanspruchnahme der persönlich haftenden Gesellschafter Sondervorteile verschaffen (BGHZ 151, 245 = NJW 2002, 2718 = ZIP 2002, 1492; Brandes in MünchKomm, InsO, § 903 Rn. 14; Kübler/ Prütting/Lüke, InsO § 93, Rn. 16).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Wegen Verjährung ist die Klage nicht abzuweisen, denn das innerhalb der Zweijahresfrist eingereichte und letztlich erfolgreiche Prozesskostenhilfegesuch hemmte die Verjährung entsprechend § 203 BGB a. F. Die unverzügliche Klageerhebung nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe unterbrach die Verjährung (dazu BGH ZIP 2003, 1674 = WM 2003, 1694).
  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Im Grundsatz muss der Empfänger eine Leistung, für die er nichts aufzuwenden hatte, zur Masse zurückzugewähren (BGHZ 41, 298 [302]; BGH NJW 1992, 2421 = ZIP 1992, 1089 [1092]; BGHZ 141, 96 = NJW 1999, 1549 = ZIP 1999, 628).
  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77

    "Sondermasse" im Konkurs

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Ausschlaggebend ist das wirtschaftliche Ergebnis der Leistung; sie ist unentgeltlich, wenn der Schuldner einen Vermögenswert aufgibt, ohne dass ihm ein entsprechender Vermögenswert zufließt (vgl. BGH WM 1978, 671; WM 1991, 331; BGHZ 141, 96 = ZIP 1999, 628 = NJW 1999, 1549), wobei die Erfüllung einer Forderung entgeltlich ist, weil die Leistung den Schuldner von seiner Schuld befreit.
  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Im Grundsatz muss der Empfänger eine Leistung, für die er nichts aufzuwenden hatte, zur Masse zurückzugewähren (BGHZ 41, 298 [302]; BGH NJW 1992, 2421 = ZIP 1992, 1089 [1092]; BGHZ 141, 96 = NJW 1999, 1549 = ZIP 1999, 628).
  • BGH, 15.10.1975 - VIII ZR 62/74

    Voraussetzungen für die Duldung der Zwangsvollstreckung in einen

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03
    Im Interesse der Gläubiger ist eine weite Auslegung geboten (BGH WM 1975, 1182; WM 1991, 331).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 138/06

    Doppelinsolvenz von Gesellschaft und Gesellschafter

    In der Insolvenz des persönlich haftenden Gesellschafters steht die Ausübung der Anfechtungsbefugnisse allein dem Insolvenzverwalter über das Gesellschaftervermögen zu (wie hier Braun/Kroth, aaO § 93 Rn. 37; HmbKomm-InsO/Pohlmann, aaO § 93 Rn. 53; MünchKomm-InsO/Brandes, aaO § 93 Rn. 30; s. ferner Häsemeyer, Insolvenzrecht 4. Aufl. Rn. 31.19; Brinkmann, Die Bedeutung der §§ 92, 93 InsO für den Umfang der Insolvenz- und Sanierungsmasse (2001) S. 136 f; Runkel/J. M. Schmidt ZInsO 2007, 505, 509; im Ergebnis auch OLG Rostock, ZInsO 2004, 555).

    Im Regelfall wird der Insolvenzantrag für die Gesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden als derjenige für den Gesellschafter, weil dieser gerade als Folge der sich anschließenden persönlichen Inanspruchnahme insolvent werden wird (vgl. Uhlenbruck/Hirte, aaO § 93 Rn. 1 a.E.; OLG Rostock ZInsO 2004, 555).

  • BGH, 29.10.2015 - IX ZR 123/13

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Leistung eines Komplementärs auf die

    cc) Weil es auf die Werthaltigkeit des Haftungsanspruchs nicht ankommt, kann eine Unentgeltlichkeit der von der Schuldnerin erbrachten Leistungen auch nicht daraus hergeleitet werden, dass der Haftungsanspruch aus § 161 Abs. 2, § 128 Satz 1 HGB wegen der Regelung in § 93 InsO entwertet gewesen sei (so OLG Rostock, ZInsO 2004, 555, für Zahlungen des persönlich haftenden Gesellschafters während des Eröffnungsverfahrens).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.2003 - 19 U 217/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12454
OLG Frankfurt, 01.08.2003 - 19 U 217/02 (https://dejure.org/2003,12454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2003 - 19 U 217/02 (https://dejure.org/2003,12454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2003 - 19 U 217/02 (https://dejure.org/2003,12454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Formloser Abschluss eines Mietvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Schriftform - Mietvertrag trotzdem gültig?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 535 § 154 Abs. 2
    Zustandekommen eines Mietvertrages ohne Beachtung der an sich beabsichtigten Schriftform

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht